Wohnopia mit einem Direktkredit unterstützen

Direktkredite sind Geldbeträge, die uns als Hausprojekt – ohne den Umweg über eine Bank – direkt geliehen werden. Sie bieten Freund*innen, Bekannten, Unterstützer*innen und natürlich den zukünftigen Mieter*innen die Möglichkeit einer sinnvollen, sozialen, ökologischen und nachhaltigen Geldanlage.  

Wir werden den Kauf und die Sanierung der Talstraße 15 und 16 sowie die Erbpacht der Grundstücke mit einem Bankkredit finanzieren. Um einen Bankkredit zu erhalten, müssen wir genügend Eigenkapital vorbeiweisen. Dieses Eigenkapital wird über Direktkredite erbracht. Die Beträge reichen von 500 Euro bis zu mehreren Tausend Euro.

Direktkreditvertrag

Zwischen den Kreditgeber*innen und der durch den Wohnopia e. V. gegründeten Talstraßen Hausprojekt GmbH wird ein Kreditvertrag abgeschlossen. In diesem Kreditvertrag werden der Kreditbetrag (ab 500 Euro), die Zinsen (0 bis 2%), die Kündigungsfrist und die Laufzeit individuell vereinbart und festgehalten. Der Vertrag enthält außerdem die gesetzlich vorgeschriebene qualifizierte Rangrücktrittsklausel. Diese Klausel besagt zum einen, dass kein Geld an die Direktkreditgeber*innen zurückgezahlt werden muss, falls damit die Zahlungsfähigkeit Talstraßen Hausprojekt GmbH gefährdet ist. Zum Anderen werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit und die Forderungen aller anderen nicht-nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Direktkredite. (vlg. Mietshäuser Syndikat Finanzierung)
Hier bleibt ein Restrisiko für die Direktkreditgeber*innen, das sich jedoch in der Geschichte des Mietshäuser Syndikates als sehr gering erwiesen hat. Die Syndikatsidee ist ein Erfolgsmodell: Von über 150 Hausprojekten im bundesweiten Verbund ist bisher nur eines gescheitert.
Auf Anfrage senden wir euch eine Vorlage für einen Direktkreditvertrag zu.

Mietshäuser Syndikat

Wir wollen das Projekt zusammen mit dem Mietshäuser Syndikat realisieren. Das Mietshäuser Syndikat ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Hausprojekten mit dem Ziel, Häuser dem Immobilienmarkt zu entziehen und Wohnraum mit dauerhaft bezahlbaren Mieten zu schaffen.

Kleinanlegerschutzgesetz

Laut Kleinanlegerschutzgesetz weisen wir darauf hin, dass der Erwerb einer Vermögensanlage mit erheblichen Risiken verbunden ist und (z. B. im Falle einer Insolvenz) zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen kann.
Eine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagegesetz besteht nicht, da die Talstraßen Hausprojekt GmbH verschiedene Vermögensanlagen anbietet, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrangdarlehen bestehen. In diesem Rahmen werden innerhalb von zwölf Monaten nicht mehr als 100.000 Euro bzw. nicht mehr als 20 Direktkredite (Nachrangdarlehen) pro Vermögensanlage angenommen.

Persönlicher Vertragsabschluss

Direktkreditverträge können im persönlichen Gespräch mit den Vereinsmitgliedern abgeschlossen werden. Gerne beantworten wir eure Fragen. Hier geht es zu unseren Kontaktdaten

faq Direktkredite

Die Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Thema Direktkredite findet ihr in unseren faqs.